Gleichstellungspläne
Zentraler Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar
Der Zentrale Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar wird gemäß §4 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (ThürGleichG) erstellt und ist auf einen Zeitraum von sechs Jahren angelegt. Drei Jahre nach seiner Verabschiedung wird der Gleichstellungsplan anhand neuerer Statistiken nochmals überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Der Gleichstellungsplan wurde am 7. April 2021 entsprechend §33 des Thüringer Hochschulgesetzes und §8 der Grundordnung der Bauhaus-Universität Weimar einstimmig durch den Senat bestätigt.
Am 8. Mai 2024 bestätigte der Senat die Fortschreibung des Gleichstellungsplans.
- Zentraler Gleichstellungsplan der BUW 2021–2027: Fortschreibung 2024 (verabschiedet am 8. Mai 2024)
- Zentraler Gleichstellungsplan der BUW 2021–2027 (verabschiedet am 7. April 2021)
Dezentrale Gleichstellungspläne der Fakultäten
Mit dem aktuellen zentralen Gleichstellungsplan der Bauhaus-Universität Weimar (2022–2027) sind die vier Fakultäten dazu verpflichtet, eigene — auf Ihre jeweiligen Bedarfe zugeschnittene — Gleichstellungspläne zu erstellen.
Hier finden Sie eine Übersicht der dezentralen Gleichstellungspläne der einzelnen Fakultäten:
- Dezentraler Gleichstellungsplan der Fakultät Architektur und Urbanistik (2022–2025)
- Dezentraler Gleichstellungsplan der Fakultät Bau- und Umweltingenieurwissenschaften (2022–2025)
- Dezentraler Gleichstellungsplan der Fakultät Medien (2022–2025)